Tarifabfrage Schulergänzende Betreuung

Die Kosten der Schulergänzenden Betreuung sind einkommensabhängig. Füllen Sie bitte dieses Online-Formular mit den Personalien der Eltern aus. Sofern Sie uns ermächtigen, beim Kantonalen Steueramt die entsprechenden Tarife anzufragen, erkennen Sie den Tarif auf der ersten Betreuungsrechnung. Wir geben keine Mail- oder Telefonauskunft über Einkommensverhältnisse. Für den Fall, dass Sie mit der Anfrage beim Kantonalen Steueramt nicht einverstanden sind, wird der Maximaltarif angewendet (Tarif 52).

Falls Sie Ihr Kind bereits anmelden möchten, klicken Sie folgenden Link an:
Anmeldung Schulergänzende Betreuung

Bei einer fehlenden rechtskräftigen Steuerveranlagung wird für die schulergänzende Betreuung grundsätzlich der «Tarif 34  (IPV-Einkommen Fr. 83'000 – 85'000)» angewendet. Bei einer allfälligen späteren Verrechnung wird überprüft, ob in der Zwischenzeit eine rechtskräftige Veranlagung vorliegt. Wenn grosse Differenzen bei der Tarifeinstufung festgestellt werden, kann der zu wenig bezahlte Betrag nachbelastet werden.

Für die Überprüfung des Tarifs für die Schulergänzende Betreuung ermächtige ich/ermächtigen wir die Gemeinde Uzwil die notwendigen Informationen (Einkommens- und Vermögensverhältnisse) abzufragen.