Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden

Am 22. September 2024 fanden die kommunalen Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2025 bis 2028 statt. Zwei Sitz in der Geschäftsprüfungskommission konnten nicht besetzt werden. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 24. November 2024 statt. Stille Wahl ist möglich. Kandidaten, Parteien und Interessengruppen haben bis Freitag, 27. September 2024, 16.00 Uhr Gelegenheit, Wahlvorschläge bei der Ratskanzlei einzureichen.

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen wurde vom Gemeinderat auf Freitag, 27. September 2024, 16.00 Uhr, festgelegt. Massgebend ist der Eingang der Wahlvorschläge bei der Ratskanzlei (Poststempel genügt nicht). Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von mindestens 15, in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, unterzeichnet sind und ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben. Die Ratskanzlei empfiehlt mehr als die benötigten 15 Unterschriften zu sammeln, damit auch bei einer ungültigen Unterschrift noch genügend gültige enthalten sind.

Gemäss  Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (agekürzt WAG; sGS 125.3) wird pro Behörde ein Stimmzettel gedruckt. Dieser enthält die Namen aller auf den gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Namen in alphabetischer Reihenfolge, wobei die bisherigen zuerst aufgeführt werden. Gleichzeitig enthält der Wahlzettel gleichviele leere Linien, wie Sitze zu vergeben sind.

Auskünfte erteilt

Friedauer Kevin

Ratsschreiber / Bereichsleiter Kanzlei

Formulare