Vermittlungsamt
Der Prozess beginnt in der Regel mit einem Schlichtungsversuch beim Vermittler oder bei der Vermittlerin (allgemeine Schlichtungsbehörde).
In gesetzlich genannten Ausnahmefällen entfällt das Schlichtungsverfahren, so namentlich im Eheschutz- und Scheidungsverfahren. Bei einem Streitwert von mindestens CHF 100'000.-- können die Parteien zudem in vermögensrechtlichen Verfahren gemeinsam auf das Schlichtungsverfahren verzichten.
Für Schlichtungsversuche bei Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis ist die Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse zuständig.
Bei Probleme in Miet-und Pachtverhältnissen melden Sie sich bitte bei der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse.
Für alle anderen Streitigkeiten ist das Vermittlungsamt des Gerichtskreises Wil zuständig.
Kontakt
Vermittlungsamt; c/o Konkursamt, Lerchenfeldstrasse 11
9500 Wil
Öffnungszeiten
nach telefonischer Vereinbarung