Wahlherbst
12 Sitze sind am 22. September 2024 in Uzwil zu vergeben. Vom Volk werden Gemeinde- und Schulpräsidium, fünf weitere Mitglieder des Gemeinderates sowie die fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission gewählt.
Wer macht was?
Die Stimmzettel für die Wahlen druckt die Gemeinde. Welche Namen stehen drauf? Aufgeführt sind alle Kandidierenden, für die rechtzeitig ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde. Wahlvorschläge müssen bis 28. Juni um 16.00 Uhr bei der Gemeinde eingetroffen sein, das Datum des Poststempels genügt nicht. Damit ein Wahlvorschlag gültig ist, muss die Kandidatin oder der Kandidat seinem Wahlvorschlag zustimmen. So will das Gesetz verhindern, dass jemand gegen seinen Willen auf einem Stimmzettel erscheint. Weiter müssen 15 in der Gemeinde stimmberechtigte Personen den Wahlvorschlag mit ihrer Unterschrift unterstützen. Die erforderlichen Formulare stellt die Gemeinde zur Verfügung. Andere Formulare dürften nicht verwendet werden. Wo gibt’s die Formulare? Sie sind auf www.uzwil.ch/wahlen abrufbar oder auf Papier bei der Réception im Gemeindehaus erhältlich.
Zweiter Wahlgang
Im ersten Wahlgang gewählt ist, wer das absolute Mehr und damit mehr als die Hälfte der Stimmen erreicht. Können am 22. September nicht alle Sitze besetzt werden, findet am 24. November ein zweiter Wahlgang statt. Dort gilt das relative Mehr. Heisst: Wer mehr hat, hat gewonnen. Anmeldeschluss für den zweiten Wahlgang ist der 27. September.
Aufgaben und Pensen
Das Gemeindepräsidium ist ein Vollpensum, das Schulpräsidium in der nächsten Amtsdauer ein Teilpensum von 50 %, die übrigen Mitglieder des Rates sind ohne Pensum im Milizsystem engagiert. Der Gemeinderat ist strategisches Führungsorgan der Gemeinde. Er trifft sich im Zwei- bis Dreiwochenrhythmus nachmittags zu seinen Sitzungen. Dazu kommen Aufgaben aus dem jeweiligen Ressort. Die Geschäftsprüfungskommission kontrolliert die Arbeit von Behörden und Verwaltung. Sie tagt etwa 15 Mal im Jahr am späten Nachmittag/frühen Abend. Im Frühjahr (Rechnungsprüfung) und Herbst (Budget) ist ihr Rhythmus dichter.
Voraussetzungen
Wer sich für ein öffentliches Amt zur Verfügung stellt, sollte initiativ, engagiert und belastbar sein. Mandatsträger werden mit verschiedensten Themen und Herausforderungen sowie mit Personen in unterschiedlichsten Lebenssituationen konfrontiert. Ein konstruktiver Umgang sowie Diskussions- und Konfliktfähigkeit sind deshalb ebenso wichtige Voraussetzungen wie Loyalität und Diskretion.
Schulorganisation
Am 27. Mai entscheidet die Bürgerversammlung über die Schulorganisation. Künftig will Uzwil auf den Schulrats verzichten, das Schulpräsidium wechselt von einem Voll- in ein Teilamt. In der Vernehmlassung wurden diese Schritte begrüsst. Fällt die Bürgerversammlung abweichende Entscheide, kann die Gemeinde rechtzeitig für die Wahlen darauf reagieren.
Die wichtigsten Termine zu den Wahlen
27. Mai Die Bürgerversammlung entscheidet über die Schulorganisation
28. Juni, 16 Uhr Wahlanmeldeschluss 1. Wahlgang
22. September Wahlsonntag
27. September, 16 Uhr Wahlanmeldeschluss 2. Wahlgang
24. November Wahlsonntag
1. Januar 2025 Beginn der Amtsdauer
Die Formulare für Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen finden Sie auf