Informationen zur Abfallgrundgebühr und Grüngutgebühr

Alle Informationen zum Thema finden Sie laufend auf dieser Seite.

Auf der Rechnung für die Liegenschaftsabgaben 2023 finden Sie ab diesem Jahr zwei neue Positionen. Gestützt auf das neue Reglement über die Abfallentsorgung wird eine Abfallgrundgebühr sowie eine Grüngutgebühr in Rechnung gestellt. Mit diesen Gebühren werden der Betrieb der öffentlichen Sammelstellen, die Grüngutabfuhr, der Anteil am Betrieb eines Sammelhofs, der Sachaufwand wie Verbrauchsmaterial und Dienstleistungen sowie die Abschreibung der Unterflurbehälter (UFB) finanziert.

Die Abfallgrundgebühr wird mit einem Zuschlag zur Grundsteuer von 0.035 Promille des Verkehrswerts in Rechnung gestellt. Gebührenpflichtig sind Eigentümerinnen und Eigentümer aller Liegenschaften in der Gemeinde Uzwil.

Eine Grüngutgebühr müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften innerhalb der Bauzone bezahlen. Die Gebühr ist abhängig von der Parzellengrösse. Zur Ermittlung der gebührenpflichtigen Fläche wird von der Grundstücksfläche die Verkehrsflächen (klassierte Strassen) sowie die Gebäudegrundflächen abgezogen. Die Restfläche wird mit 0.25 Franken pro m2 in Rechnung gestellt. Die maximale gebührenpflichtige Fläche wurde auf 2’000 m2 festgelegt.

Ein Berechnungsbeispiel: Einfamilienhaus / Verkehrswert 1'250’000 Franken / Grundstücksfläche 860 m2 / Verkehrsfläche und Gebäudegrundfläche 136 m2 / Gebührenpflichtige Fläche 724 m2

Abfallgrundgebühr 0.035 ‰     Fr. 43.75
Grüngutgebühr, 0.25 Fr. / m2   Fr. 181.00
Total Belastung pro Jahr          Fr. 224.75   exkl. MwSt.

Haben Sie Fragen? Die Réception nimmt diese unter der Telefonnummer 071 950 40 00 gerne entgegen.

Die häufigsten Fragen

  • Was beinhaltet die Abfallgrundgebühr?

    Mit der Abfallgrundgebühr können die Grundkosten von ca. 115‘000 Franken für den Betrieb der Sammelstellen und die Separatsammlungen sowie die Kosten des Litterings gedeckt werden. Damit können die Vorgaben des Kantons eingehalten werden und die Umsetzung ist einfach.

  • Wer muss eine Abfallgrundgebühr bezahlten?

    Alle Eigentümerinnen und Eigemtümer einer Liegenschaft müssen die Abfallgrundgebühr von 0.035 Promille bezahlen.

  • Wer muss eine Grüngutgebühr bezahlen?

    Die Grüngutgebühr müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer einer Liegenschaft innerhalb der Bauzone bezahlen. Auf den Einbezug der Grundstücke ausserhalb der Bauzone soll verzichtet werden, weil dort keine Sammlung stattfindet.

    Die Verrechnung der Grüngutgebühren via einer Grüngutgrundgebühr führt für die Haushalte zu einer eher geringeren finanziellen Belastung als mit einem Gebührenmarkensystem (Vignetten) wie man es in der Region auch kennt

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