Zuständiges Amt
Tierfundstelle
Ein Tier gefunden? Ein Tier zugelaufen?
Dann sind Sie hier richtig! Die gesetzliche Meldepflicht bei der zuständigen kantonalen Meldestelle für gefundene Tiere können Sie hier rasch und sicher erfüllen. Ihre Tier-Fundmeldung wird nach Prüfung im Internet publiziert, damit die betroffene Tierbesitzerperson ihren Schützling so rasch als möglich erkennen kann. Selbstverständlich werden Ihre Personalien dabei nicht publiziert. Die kantonale Meldestelle organisiert die Rückführung oder eine allfällig nötige Neuplatzierung.
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