Zuständiges Amt
Retentionsbegehren
Vermieter/-innen oder Verpächter/-innen von Geschäftsräumlichkeiten können zur einstweiligen Wahrung ihres Retentionsrechtes die Hilfe der Abteilung Betreibungen in Anspruch nehmen.
Umfang Retentionsrecht
- ein verfallener Jahresmietzins und den laufenden Halbjahresmietzins
- ein verfallener Jahrespachtzins und den laufenden Jahrespachtzins
Umfang Retentionsverzeichnis
- bewegliche Sachen in den betroffenen Geschäftsräumlichkeiten