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Zuständiges Amt

Polizeistundenverlängerung

Für gastgewerbliche Tätigkeiten gelten vom Gesetz vorgegebene Schliessungszeiten. Diese Schliessungszeiten dauern von 24 bis 5 Uhr und in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag von 1 bis 5 Uhr. Für einen bestimmten Anlass kann die Schliessungszeit auf Gesuch des Patentinhabers/der Patentinhaberin verkürzt oder aufgehoben werden. Die Polizeistundenverlängerung kostet 20 Franken.

Bitte teilen Sie uns per Mail mit, für welches Datum und für welchen Anlass Sie eine Verkürzung der Schliessungszeit beantragen. Vergessen Sie nicht, die gewünschte Uhrzeit anzugeben. Anschliessend bearbeitet die Gemeinderatskanzlei Ihren Antrag. Wird die Bewilligung erteilt, informiert sie zusätzlich die Polizeistation Uzwil.