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Zuständiges Amt

Neuschätzung Grundstück

Sie haben Ihr Haus oder Ihre Wohnung umgebaut oder wollen generell Ihr Grundstück neu schätzen lassen?

 

Bei einem Umbau füllen Sie bitte das Formular Baukostenabrechnung aus und senden es an die Abteilung Grundbuch.

Wenn Sie Ihr Grundstück neu schätzen lassen möchten, lassen Sie bitte das ausgefüllte Schätzungsbegehren der Abteilung Grundbuch zukommen.