Zuständiges Amt
Fristverlängerung Steuererklärung
Sie erhalten die Steuererklärung vom Kantonalen Steueramt jeweils im Verlaufe des Monats Januar. Eingabefrist ist der 31. März für Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige. Selbständigerwerbende und Steuerpflichtige mit wirtschaftlicher Zugehörigkeit müssen die Steuererklärung bis 31. Mai einreichen.
Die Einreichefrist für die Steuererklärung können Sie unter Angabe der Register-Nummer und des Passworts mit eFristverlängerung anpassen.
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