Zuständiges Amt
Fortsetzungsbegehren (Pfändung / Konkurs)
Das Betreibungsverfahren wird mit der Einreichung des Fortsetzungsbegehrens weitergeführt.
Bitte reichen Sie das unterschriebene Begehren bei der Abteilung Betreibungen ein.
Erläuterungen finden Sie auf der 2. Seite des Fortsetzungsbegehrens (siehe Download).