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Zuständiges Amt

Beseitigung Rechtsvorschlag

Wird gegen einen Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhoben, ist dieser zu beseitigen, bevor das Fortsetzungsbegehren gestellt werden kann. Dabei wird zwischen folgenden Verfahren unterschieden:


Rechtsöffnung
Bitte reichen Sie das unterschriebene Rechtsöffnungsbegehren inklusive Zahlungsbefehl und Rechtsöffnungstitel beim Kreisgericht Wil, Bahnhofstrasse 12, 9230 Flawil ein.

  • def. Rechtsöffnungstitel: vollstreckbares gerichtliches Urteil (Unterhaltsurteil, Verlustschein), Entscheid einer Verwaltungsbehörde des Bundes, Verfügung oder Entscheid einer Verwaltungsbehörde des Kantons (def. Steuern)
  • prov. Rechtsöffnungstitel: Schuldanerkennung durch öffentliche Urkunde oder Unterschrift (Mietvertrag, sonstige schriftliche Schuldanerkennung)

Zivilklage 
Wenn kein Rechtsöffnungstitel vorhanden ist, ist der Rechtsvorschlag mit der Zivilklage zu beseitigen. Bitte reichen Sie die unterschriebene Zivilklage beim zuständigen Vermittler oder bei der zuständigen Vermittlerin ein.

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