Alkoholverkauf / Kleinhandelspatent
Verkaufen Sie nur alkoholische Getränke und keine weiteren Lebensmittel? Dann brauchen Sie ein "Patent für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern". Für die Bewilligungen ist die Gemeinderatskanzlei zuständig.
Verkaufen Sie in einem Gastwirtschaftsbetrieb oder an einer Festwirtschaft Speisen, alkoholfreie oder alkoholhaltige Getränke, die vor Ort konsumiert werden? Informationen zum Gastwirtschaftspatent finden Sie unter Gastwirtschaften.
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