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17.11.2023
Allgemein
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Vollgrün – eine kleine Ampelkunde

Die Bauarbeiten an der Bahnhofstrasse im Uzwiler Zentrum kommen voran. Im Dezember dürfte der Verkehr wieder rollen. Etwas gewöhnungsbedürftig dürfte das neue Lichtsignal sein. Grün bedeutet dort nicht immer freie Fahrt.

«Rot ist immer rot, aber grün ist nicht immer grün!» Mit etwa diesen Worten haben schon viele Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer ihren Junglenkerinnen und Junglenkern Respekt vor Lichtsignalen eingetrichtert und sie darauf aufmerksam gemacht: Lichtsignale sind manchmal komplizierter, als man denkt. Gemeint ist damit, dass eine grüne Ampel nicht automatisch bedeutet, dass man auch vortrittsberechtigt abbiegen kann. Was hat es damit auf sich?

Grüne Pfeile

Viele Lichtsignale haben bei grün grüne Pfeile. Sie gestatten dem Verkehr, in die angezeigte Richtung zu fahren. Man muss dort mit keinen andere Verkehrsteilnehmern rechnen. Gegenverkehr und Fussgänger haben rot. Blinkt dagegen ergänzend ein gelbes Licht, müssen abbiegende Fahrzeuge dem Gegenverkehr und den Fussgängerinnen und Fussgängern auf der Querstrasse den Vortritt lassen.

Vollgrün?

Dann gibt es auch die Lichtsignale, die bei grün eben vollständig grün sind, die keine Pfeile aufweisen. Was bedeuten sie? Wer gerade aus fährt, hat freie Fahrt. Wer abbiegen will, muss dem Gegenverkehr und Fussgängerinnen und Fussgängern auf der Querstrasse den Vortritt lassen. So will es die Strassenverkehrs-Gesetzgebung.

Vollgrün in Uzwil

Und eben ein solches vollgrünes Lichtsignal setzt der Kanton bei der laufenden Erneuerung der Bahnhofstrasse auf der Zentrumskreuzung um. Denken Sie bitte dran, wenn die Sanierung fertig ist: Grün heisst dann nur gerade aus freie Fahrt. Beim Abbiegen haben Gegenverkehr und Fussgängerinnen und Fussgänger auf der Querstrasse Vortritt.