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13.06.2024
Öffentliche Auflagen
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Fakultatives Referendum: Schulordnung

Die Anpassung der Schulordnung untersteht dem fakultativen Referendum. Das Reglement kann im Gemeindehaus Uzwil, Réception, Stickereiplatz 1, 9240 Uzwil, oder online eingesehen werden.

Das Referendumsverfahren richtet sich nach Art. 13 ff. der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative. Die Referendumsfrist beginnt am 13. Juni 2024 und dauert bis 22. Juli 2024. Für das Zustandekommen des Referendums sind 500 Unterschriften von in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten notwendig. Die Unterschriftenbogen mit dem Referendum und den beglaubigten Unterschriften sind spätestens am 22. Juli 2024 der Ratskanzlei Uzwil einzureichen.