Digitales Abstimmen gefragt
Am 18. Mai stehen zwei kantonale Abstimmungsvorlagen an. Neben den bekannten Abstimmungsmöglichkeiten – persönlich an der Urne oder brieflich – kann in Uzwil dann zum ersten Mal per E-Voting abgestimmt werden. Voraussetzung dafür ist, dass man sich acht Wochen vorher, also bis 24. März, registriert hat. Wer sich rechtzeitig registriert hat, kann seine Stimmen jetzt und bis am Samstag, 17. Mai um 12 Uhr online abgeben. Der digitale Urnenschluss ist vor dem konventionellen.
677 registriert fürs E-Voting
Von den rund 8000 Stimmberechtigten der Gemeinde haben sich 677 rechtzeitig angemeldet, um an der Abstimmung vom 18. Mai digital abzustimmen. Ratsschreiber Kevin Friedauer: «Das ist im Konzert der Gemeinden für den Start eine sehr gute Quote von rund 8.5 Prozenten. Bei Gemeinden, welche schon länger E-Voting anbieten, nutzen zwischen 6 bis 15 Prozent diese Möglichkeit. Der digitale Weg scheint in Uzwil auf fruchtbaren Boden zu stossen.»
Wahlfreiheit
Wer sich fürs E-Voting angemeldet hat, erhält weiterhin auch die Abstimmungs- und Wahlunterlagen auf Papier und kann sich immer wieder zwischen brieflich, Urne oder online entscheiden. Das ist der rechtliche Rahmen. Trotzdem: Die Gemeinde hofft und bittet, dass online nutzt, wer sich dafür anmeldet.
Erfahrungen und Geld
Warum ist der Gemeinde so wichtig, dass online abstimmt, wer sich dafür angemeldet hat? Einerseits geht’s ums Erfahrungen sammeln, anderseits ums Geld. Die Gemeinden zahlen für jede angemeldete Person fürs E-Voting, ob sie dann online nutzt oder nicht. Deshalb: Wer sich für E-Voting anmeldet, aber diesen Weg nicht nutzt sorgt dafür, dass die Gemeinde Steuergelder unnötig ausgibt. Anderseits geht’s der Gemeinde darum, dass mit E-Voting vielfältige Erfahrungen gesammelt werden können. Das geht nur, wenn die Gelegenheit auch genutzt wird.
Hohe Sicherheitsstandards
Wer sich E-Voting aktuell so einfach und intuitiv vorstellt, wie eine der vielen Onlineumfragen im Netz, wird eine andere Welt vorfinden. Die Sicherheitsanforderungen sind enorm hoch, das beginnt schon beim Anmeldeprozedere, geht weiter über die Stimmabgabe und prägt ab der Abstimmung im Mai auch die Abläufe am Abstimmungssonntag im Uzwiler Stimmbüro. Das muss auch so sein, ist das Vertrauen in korrekte Abstimmungsergebnisse und -prozesse doch eines der höchsten Güter einer Demokratie. Noch ist es so: Wer brieflich abstimmt, hat seine Bürgerpflicht zweifellos schneller erledigt als online. Trotzdem: wer online abstimmt, leistet seinen Beitrag, diesen Weg weiter zu entwickeln. Das geht besser, je mehr Menschen sich beteiligen.
Registrieren jederzeit möglich
Fürs E-Voting in Uzwil können sich Stimmbürgerinnen und Stimmbürger jederzeit anmelden, die Anmeldung ist anschliessend unbefristet gültig. Was bleibt, ist die Anmeldefrist von acht Wochen vor der Abstimmung. Am 31. Juli 2025 endet die Anmeldefrist, um an der Abstimmung vom 28. September online abzustimmen. Sich schnell schnell vor der Abstimmung anmelden, ist nicht möglich. Der QR-Code am Ende dieses Beitrags führt direkt zum Anmeldeverfahren, wenn Sie an kommenden Abstimmungen ebenfalls den digitalen Weg nutzen wollen.