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27.04.2023
Allgemein
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Ärztliche Versorgung

Genügt die ärztliche Versorgung in Uzwil? Wer sind die Akteure, welche in diesem Bereich gefordert sind? Eine kurze Auslegeordnung.

Das Gesundheitswesen ist im Umbruch. Die Spitalstrategie des Kantons St. Gallen hat Auswirkungen. Pflegepersonal ist knapp. Auch wenn Uzwil keinen kantonalen Spitalstandort hat, befasst sich der Gemeinderat mit der Gesundheitsversorgung und verfolgt die kantonale Politik. Nebst Standort- und Infrastrukturthemen wird Digitalisierung Prozesse weiter verändern, das elektronische Patientendossier ist eine Voraussetzung dazu. Ein Indiz für den Umbruch sind auch organisatorische Anpassungen, die mit Tarifstrukturen und Weiterbildungsverpflichtungen zu tun haben. Beispielsweise hat sich die Hausärzte-Vereinigung der Region Uzwil vor wenigen Jahren aufgelöst. Viele Hausärzte im Raum Uzwil sind im Ärztenetzwerk Xundart zusammengeschlossen. Der Trend geht zu Gemeinschaftspraxen mit organisatorischen Strukturen und Trägerschaften im Hintergrund.

Aus Gesprächen ist bekannt, dass es nicht immer einfach ist, einen Hausarzt, eine Hausärztin zu finden. Kinderärzte sind rar. Die Qualität der Notfallversorgung wird unterschiedlich beschrieben. Allerdings: Negative Berichte sind meist lauter als positive: Wozu sich äussern, wenn etwas gut läuft? Kommt dazu, dass im Thema Gesundheit viele Aspekte und Meinungen aufeinandertreffen. Die eigene Erfahrung muss nicht allgemeingültig sein. Das macht eine objektive Sicht zusätzlich schwierig. Der Gemeinderat hat das kantonale Gesundheitsdepartement um eine Einschätzung der medizinischen Versorgung in Uzwil gebeten.

Vorab: Die medizinische Versorgung der Bevölkerung wird von Arztpraxen und Spitälern, den ambulanten und stationären Leistungserbringern, sichergestellt. Die Zuständigkeiten sind klar. Dazu das Gesundheitsdepartement: «Die Sicherstellung der stationären Gesundheitsversorgung ist Aufgabe des Kantons und nicht der Gemeinden.» Die Aufgabe der Gemeinde bestehe in der Sicherstellung des Spitexangebots und eines bedarfsgerechten Angebots in Betagten- und Pflegeheimen.

Beurteilung des Kantons
Im Bereich der ambulanten Gesundheitsversorgung besteht laut dem Gesundheitsdepartement für die Kantone – im Unterschied zur stationären Gesundheitsversorgung – keine Planungspflicht. Die Kantone haben nur die Aufgabe, die ambulanten Leistungserbringer zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung zuzulassen. Hier spielt weitgehend auch der Markt.

«Aus heutiger Sicht besteht unseres Erachtens im Raum Uzwil im Bereich der ambulanten Gesundheitsversorgung kein Versorgungsengpass», so das Gesundheitsdepartement. Es bestehe auch kein Bedarf nach zusätzlichen Angeboten an Notfallanlaufstellen. Herausforderungen sieht man beim Kanton generell in der Altersstruktur der Ärztinnen und Ärzte, die in der Grundversorgung arbeiten. Knapp ein Drittel der Schweizer Ärztinnen und Ärzte ist über 60 Jahre alt und nicht ganz ein Fünftel der noch arbeitenden Ärztinnen und Ärzte befindet sich bereits im Pensionsalter. Zudem werde der Anteil an Ärztinnen und Ärzten, die in einer Einzelpraxis arbeiten, weiter ab- und der Anteil der in Gruppenpraxen tätigen Ärztinnen und Ärzten zunehmen.

Aufgabe der Gemeinden?
Das Gesundheitsdepartement geht davon aus, dass in Zukunft mehr Gruppenpraxen oder ambulante Gesundheitszentren entstehen. Die Initiative werde dabei von den Ärztinnen und Ärzten selber oder von sogenannten Healthcare-Providern wie medbase oder anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen ausgehen bzw. ausgehen müssen. Und Gemeinden wie Uzwil? Sie könnten, so das Gesundheitsdepartement, bei der Realisierung von entsprechenden Infrastrukturprojekten beratend mitwirken. Eine weitergehende Unterstützung sieht das Gesundheitsdepartement - wenn überhaupt - in ländlichen Gebieten. Das bedeutet, dass der Gemeinderat wie bisher seine Rolle in der Vermittlung von Räumen sieht, etwa wenn grössere Überbauungen entstehen. Letztlich müssen sich jedoch die Geschäftspartner selbst finden.