Abstimmen ab Mai auch digital
Am 18. Mai stehen zwei kantonale Abstimmungsvorlagen an, die es in sich haben. Zum einen geht es um die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten, zum anderen um einen zusätzlichen Finanzausgleich an die Stadt St. Gallen. Beobachter erwarten einen intensiven Abstimmungskampf.
Neu mit E-Voting abstimmen
Neben den bekannten Abstimmungsmöglichkeiten – persönlich an der Urne oder brieflich –kann in Uzwil am 18. Mai zum ersten Mal per E-Voting abgestimmt werden. Voraussetzung dafür ist, dass man sich acht Wochen vorher, also bis 24. März, registriert. Wer sich rechtzeitig registriert hat, kann seine Stimmen dann via E-Voting bis am Samstag, 17. Mai um 12 Uhr abgeben. Der digitale Urnenschluss ist vor dem konventionellen.
Registrieren jederzeit möglich
Fürs E-Voting in Uzwil können sich Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ab dem 27. Januar anmelden. Die Anmeldung ist anschliessend unbefristet gültig, anmelden kann man sich auch später. Was bleibt, ist die Anmeldefrist von acht Wochen. Sich schnell schnell vor der Abstimmung anmelden, ist nicht möglich. Der QR-Code am Ende dieses Beitrags führt direkt zum Anmeldeverfahren.
Wahlfreiheit bleibt
Wer sich für das E-Voting registriert hat, erhält weiterhin auch die Abstimmungs- und Wahlunterlagen auf Papier. Und kann sich immer wieder zwischen brieflich, Urne oder online entscheiden. Die Gemeinde hofft, dass online nutzt, wer sich dafür anmeldet. Warum? Die Gemeinden zahlen für jede angemeldete Person, ob sie online dann nutzt oder nicht.
St. Gallen als Vorreiter
Der Kanton St. Gallen ist in Sachen E-Voting ganz vorne mit dabei. Nach dem Versuchsbetrieb können nun Schritt für Schritt weitere Gemeinden teilnehmen. Die bisherigen Erfahrungen sind positiv. Die Stimmenden sind mit dem System gut zurechtgekommen, die Prozesse haben gut funktioniert und die Sicherheit war gewährleistet.
Melden Sie sich an!
Wer sich E-Voting aktuell so einfach und intuitiv vorstellt, wie eine der vielen Onlineumfragen im Netz, wird eine andere Welt vorfinden. Die Sicherheitsanforderungen sind enorm hoch, das beginnt schon beim Anmeldeprozedere, geht weiter über die Stimmabgabe und prägt ab der Abstimmung im Mai auch die Abläufe am Abstimmungssonntag im Uzwiler Stimmbüro. Das muss auch so sein, ist das Vertrauen in korrekte Abstimmungsergebnisse und -prozesse doch eines der höchsten Güter einer Demokratie. Noch ist es so: Wer brieflich abstimmt, hat seine Bürgerpflicht zweifellos schneller erledigt als online. Trotzdem ermuntert die Gemeinde, sich fürs E-Voting anzumelden. Um über den Betrieb den Beitrag zu leisten, die Systeme zu nutzen und weiter zu entwickeln. Das geht besser, je mehr Menschen sich beteiligen.
Wann verschwindet ein Kanal?
Und natürlich erhofft sich die Gemeinde auch, dass aus ökonomischen Überlegungen nicht nur neue Abstimmungskanäle dazu kommen. Zusätzliche Kanäle verursachen zusätzlichen Aufwand, binden zusätzliche Ressourcen, kosten zusätzlich, verkomplizieren. Gerade das Abstimmungswesen darf unter diesem Aspekt kritisch betrachtet werden. Noch immer sieht das Gesetz den Gang an die Urne an erster Stelle. Und die Realität? An der Abstimmung vom 22. September 2024 registrierte Uzwil neun (!) Stimmabgaben an der Urne. Dafür musste die Urne während der Urnenzeit doppelt besetzt geöffnet sein. 99.75 Prozent der Stimmen gingen brieflich ein. Schon vor zehn Jahren war der Gang an die Urne das Auslaufmodell, nur etwa ein Prozent der Stimmenden nutzten ihn damals. Trotzdem sind die Gemeinden immer noch verpflichtet, mindestens eine Urne offen zu halten.
E-Voting in Uzwil
Der direkte Weg zum Anmeldeverfahren ab dem 27. Januar: Hier den QR-Code einscannen und dann mit dem Anmeldeprozess starten. Alternativ: anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch
Am 24. März 2025 endet die Anmeldefrist, um an der Abstimmung vom 18. Mai online abzustimmen.